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Barrierefreie Webseiten werden zur Pflicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft!

 

Worum geht es beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, um die gleichberechtigte digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Die Anforderungen an barrierefreie Webseiten basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientiert.

 

Wer ist betroffen?

Das Gesetz betrifft alle Hersteller, alle Händler und alle Dienstleister, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Unternehmen und Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind teilweise ausgenommen.

In welchen Anwendungsbereichen?

  • Websites: Alle Webseiten müssen barrierefrei sein. Dazu gehören ausreichende Farbkontraste und Schriftgrößen, Bildbeschreibungen und Tastaturnavigation. Die Webseiten müssen nur über Tastaturbedienung genauso nutzbar sein wie mit der Maus. Zudem muss die Kompatibilität mit Assistenzsystem wie z.B. Screnreader gegeben sein.
  • Mobile Anwendungen und Apps: Apps müssen ebenso ausreichende Farbkontraste und Schriftgrößen bieten. Die Navigationselemente müssen auf dem Touchscreen u.a. über genügend Abstand zu einander verfügen. Textalternativen für Bilder und Grafiken sowie einstellbare Schriftgrößen müssen angeboten werden.
  • Multimedia: Videoinhalte und Audiodaten wie z.B. Podcasts sollten Untertitel oder Transkripte enthalten und damit auch gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen Zugang zu bieten.
  • E-Commerce/Online-Shops: Bestell- und Kontaktformulare müssen leichtverständlich beschriftet und erklärt sein. Die Benutzung über Tastatur statt mit der Maus muss möglich sein. Aussagekräftige Alternativtexte zu Bildern müssen vorhanden sein.
  • Elektronische Dokumente: Auch PDF-Dokumente und Präsentationen müssen barrierefrei sein. Das gelinkt mit einer geeigneten Struktur des Dokumenteninhalts sowie - ähnlich wie bei Webseiten - mittels Alternativtexten bei Bildern, geeigneten Farbkontrasten, Schriftgrößen und Screenreader-Kompatibilität. Bei Präsentationen ist zudem wichtig, eine Lesereihenfolge festzulegen.
  • Software-Anwendungen: Software-Programme, einschließlich lokal installierte Desktop- und online verfügbare SaaS-Anwendungen, müssen barrierefrei sein, um uneingeschränkten Zugang zu gewährleisten.

 

Digitale Dienstleistungen und Produkte müssen den Standard zur Barrierefreiheit erfüllen, um den digitalen Zugang im Internet für alle gleichberechtigt an Informationen und Diensten zu gewährleisten.

Vorteile barrierefreier Webseiten

  • Erreichbarkeit für alle: Barrierefreie Webseiten sind für Menschen mit und ohne Behinderungen zugänglich, was die Reichweite erhöht.
  • Bessere Benutzerfreundlichkeit: Barrierefreie Webseiten sind oft auch benutzerfreundlicher für alle Nutzer, da sie klar strukturiert und leicht navigierbar sind.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Webseiten werden von Suchmaschinen besser bewertet, was zu einer besseren Sichtbarkeit führt.
  • Rechtliche Konformität: Durch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vermeidest du mögliche Strafen und rechtliche Probleme.

 

Fazit:

Mit einer barrierefreien Website hast Du die Chance, Deine Website noch mehr Menschen zugänglich zu machen und gleichzeitig die Benutzerfreundlichkeit als auch die Auffindbarkeit zu verbessern.

 

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