Schon gewusst?
Das Europäische Parlament hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen.
Die Website ist das virtuelle Zuhause eines Unternehmens. Darüber informieren sich Kunden über Produkte und Dienstleistungen. Ein nicht barrierefreier Webauftritt schließt potentielle Kunden aus. Menschen mit Einschränkungen tun sich in der Bedienung von den meisten Webseiten schwer. Sei es durch die Bedienbarkeit, die Verständlichkeit, die Sprache oder die Wahrnehmung. Im öffentlichen Sektor ist ein barrierefreier Internetauftritt schon lange Pflicht. Jetzt hat das Europäische Parlament das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen. Dadurch kommen auch auf die private Wirtschaft neue Regelungen bis 28.Juni 2025 zu. Auch wenn gesetzesmäßig nicht jeder zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, sollte auf Dauer jeder Webauftritt sein Angebot für Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen nutzbar machen. Durch diese Umsetzung wirst Du zum Gewinner, denn ein barrierefreies Internetangebot bietet Dir auch eine breitere Zielgruppe und wird zudem besonders suchmaschinenfreundlich.
Online-Marketing- und Website-Experte Gerhard Hill gibt in diesem Webinar einen Überblick zum Thema.
WAS DU BEI DIESEM WEBINAR LERNST:
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Was bedeutet Barrierefreiheit für Webseiten, Videos, Posts?
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Wer muss seine Website bis 2025 anpassen?
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Wie sieht die Umsetzung aus?
Gerhard Hill
Seit 2004 setzt er Websites für kleine und mittelständische Unternehmen um und berät seine Kunden zum Online-Marketing. Dabei sind Unternehmenswebsites sein Steckenpferd und Lieblingsthema. Als Online-Marketer von Beginn des Internets weiß er mit seiner Erfahrung Trends einzuschätzen. Das Thema Barrierefreiheit beobachtet er schon lange und schlägt unseren Kunden geeignete Vorgehensweisen vor.